Unregelmäßigkeiten, widersprüchliche Informationen, Vermögensschäden oder ein konkreter Verdacht können Unternehmen vor Entscheidungen stellen, deren Tragweite zu Beginn noch nicht vollständig absehbar ist.
In dieser Situation geht es nicht darum, eine Vermutung zu bestätigen. Es geht darum, Sachverhalte strukturiert zu klären, relevante Informationen zu sichern und Tatsachen von Annahmen zu unterscheiden.
Aufklärung beginnt ohne vorweggenommenes Ergebnis.
Wirtschaftskriminelle Sachverhalte können interne und externe Strukturen berühren: Vermögenswerte, Geschäftsgeheimnisse, Entscheidungswege, Geschäftsbeziehungen oder persönliche Interessen.
Welche Vorgänge sind bekannt? Welche Informationen sind belastbar? Wo bestehen Widersprüche oder Informationslücken? Welche Personen und Strukturen sind für die weitere Klärung relevant? Erst daraus ergeben sich die angemessenen Untersuchungsschritte.
Diskretion ist Teil der Untersuchung.
Interne Untersuchungen betreffen häufig sensible Informationen, bestehende Vertrauensverhältnisse und persönliche Interessen. Informationswege, Zuständigkeiten und Untersuchungsschritte müssen deshalb auf den konkreten Auftrag abgestimmt werden. Eine unkontrollierte Weitergabe von Informationen kann die weitere Sachverhaltsklärung beeinträchtigen.
Ermittlungen und Analysen
Wenn ein Sachverhalt mehrere Fachgebiete berührt.
Wirtschaftskriminelle Sachverhalte können wirtschaftliche, juristische, digitale und internationale Fragestellungen miteinander verbinden. Abhängig vom Auftrag können zusätzliche Spezialisten, Sachverständige und Ermittlungsressourcen einbezogen werden. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können hierfür auch Strukturen unseres internationalen Netzwerks genutzt werden.
Erkenntnisse müssen für Entscheidungen nutzbar sein.
Eine Untersuchung erfüllt ihren Zweck nicht durch möglichst viele Informationen. Entscheidend ist, relevante Erkenntnisse nachvollziehbar aufzubereiten und eine Grundlage zu schaffen, auf der Verantwortliche weitere Schritte beurteilen können.
Soweit eine spätere rechtliche Verwendung von Erkenntnissen relevant ist, wird dies bereits bei Planung und Durchführung der Untersuchung berücksichtigt.
Nicht jede Auffälligkeit bestätigt sich. Nicht jeder Verdacht erfordert dieselben Maßnahmen. In einem ersten vertraulichen Gespräch wird geklärt, was bereits bekannt ist, welche Fragen beantwortet werden sollen und welche nächsten Schritte angemessen sind.