Personenschutz muss sich an der tatsächlichen Gefährdung und an der Lebensrealität der Schutzperson orientieren. Alltag, Familie, Reisen, berufliche Verpflichtungen und Privatsphäre bestimmen deshalb mit, wie ein Schutzkonzept gestaltet wird. Ziel ist eine Schutzstruktur, die notwendige Sicherheit gewährleistet, ohne die persönliche Bewegungs- und Handlungsfreiheit stärker als erforderlich einzuschränken.
Jedes Schutzkonzept beginnt mit der tatsächlichen Situation.
Bedrohungsgrad und mögliche Herkunft, persönliche Exposition, Mobilitätsverhalten sowie das familiäre und berufliche Umfeld bestimmen, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind.
Personenschutz kann sichtbar, diskret oder verdeckt erfolgen. Entscheidend ist nicht, wie präsent Schutz erscheint, sondern wie wirksam er sich in das Leben der Schutzperson integrieren lässt.
Je nach Gefährdungslage und Auftrag können vorbereitende Aufklärung, Advance-Arbeit, Counter-Surveillance und laufende Lagebeurteilung Bestandteil des Schutzkonzepts sein.
Schutz muss sich verändern können.
Termine, Reisen, Aufenthaltsorte, persönliche Rahmenbedingungen und Gefährdungslagen können sich verändern. Eine Schutzstruktur muss diese Veränderungen aufnehmen können.
Art und Intensität des Personenschutzes richten sich deshalb nach Schutzperson und Auftrag – von einzelnen Tagen oder der Begleitung zu einem bestimmten Anlass bis zu längerfristigen Mandaten. Bei dauerhaftem Schutzbedarf kann abhängig vom Auftrag auch ein 24/7-Wechseldienst eingerichtet werden.
Personenschutz nach individuellem Bedarf
Bereits die Informationen, die für eine erste Beurteilung benötigt werden, sind häufig sensibel. Im ersten Gespräch geht es deshalb zunächst darum, die Situation und den konkreten Schutzbedarf einzuordnen.