Willkommen zur neuesten Ausgabe von SICHERHEIT-KOMPAKT.
Autor: Ein Beitrag von CEO Dr. Franz Wulz, Executive Management Analyst für Wirtschaftskriminalität
Liebe Führungskräfte und Entscheidungsträger, willkommen zur neuesten Ausgabe von SICHERHEIT-KOMPAKT.
Österreich steht vor der größten Verschärfung des Waffenrechts seit drei Jahrzehnten. Doch was bedeutet das konkret für
- Unternehmen,
- Sicherheitsdienstleister:innen,
- Jäger:innen und
- Sportschütz:innen?
Nach dem Amoklauf in Graz (10. Juni 2025) hat die Bundesregierung die umfassendste Waffengesetz-Novelle seit 30 Jahren in Begutachtung geschickt. Teile sollen bereits ab Oktober 2025 gelten; der Beschluss im Nationalrat wird noch im September angestrebt.
Ziel sind strengere Prüfungen, ein erweiterter Informationsaustausch zwischen Behörden und zusätzliche Schutzmechanismen vor Waffenüberlassung.

🔍 Neuerungen auf einen Blick (geplant)
- Zweiwöchige Begutachtung, Beschluss im September anvisiert. Der Entwurf wurde am 4.9. in den Innenausschuss eingebracht; Stellungnahmen bis etwa 16. September 2025; Ziel: Beschluss noch im September.
- Teile treten bereits im Oktober 2025 in Kraft. Frühstart für besseren behördlichen Informationsaustausch und verlängerte „Abkühlphase“ nach Waffenerwerb. Weitere Teile folgen Q1/2026 (teilweise rückwirkend).
- Erhöhtes Mindestalter (geplant). Die Regierung kündigte eine Anhebung des Mindestalters für bestimmte Waffenbesitz-Kategorien an. Details werden im Begutachtungsprozess präzisiert.
- Ausdehnung des Waffenbegriffs auf „wesentliche Teile“. Künftig sollen alle Teile einer Schusswaffe unter das Gesetz fallen (z. B. auch das Griffstück).
- Verpflichtende psychologische Eignungschecks werden ausgeweitet. Der Entwurf sieht psychologische Tests für breitere Gruppen von (Neu-)Besitzer:innen vor; Ausnahmen für Jäger werden aktuell noch politisch diskutiert.
- Jagd bleibt in zentralen Punkten ausgenommen/beruhigt. Innenminister Karner betont, für Jäger ändere sich an der Jagdausübung vorerst nichts Wesentliches.
(Quellen: RIS und Berichterstattungen auf OTS, ORF, OE24, DIE ZEIT, PROFIL)
Rechtlicher Kontext & Status
- Geltendes Recht: WaffG 1996 (laufende Fassung im RIS) bleibt Basis bis zur Kundmachung der Novelle.
- Status der Novelle: Begutachtung läuft; Teil-Inkrafttreten Oktober 2025 geplant; weiteres Inkrafttreten Q1/2026. Final verbindlich ist erst das beschlossene und kundgemachte Gesetz.
Hinweis: Das bestehende WaffG 1996 (RIS) bleibt die Rechtsgrundlage; die Novelle ergänzt/verschärft einzelne Bestimmungen.

🧠 Kurz gefasst: Pro & Contra
Potenzielle Vorteile der Maßnahmen:
- Schnellerer Informationsfluss der Behörden kann Risikoindikatoren (z. B. einschlägige Vorfälle) früher sichtbar machen. Frühstart ab Oktober geplant.
- Längere Abkühlphase reduziert Impulskäufe und gibt Zeit für vertiefte Prüfungen.
- Schließen von Schlupflöchern durch Erfassung aller Waffenteile erhöht Nachverfolgbarkeit.
- Erhöhtes Mindestalter & Eignungstests adressieren Reife/Verlässlichkeit systematischer.
Häufige Gegenargumente
- Kurze Begutachtungsfrist (2 Wochen) wirft Kritik an der Tiefe demokratischer Beteiligung auf.
- Belastung legaler Besitzer & Handel durch zusätzliche Nachweise/Verwaltung befürchtet. (Verbände & Fachpresse thematisieren den Vollzugsaufwand)
- Unklare Differenzierung zwischen Risiko- und Niedrigrisikogruppen (z. B. langjährige Sportschützen/Jäger). Debatte läuft.
- Wirksamkeit einzelner Maßnahmen (z. B. Altersgrenzen) wird hinterfragt, wenn Parallelbeschaffung oder illegale Wege nicht ausreichend adressiert werden. (Kritische Stimmen in entsprechenden Medien/Foren.)
Zeitplan & Meilensteine
- 4. September 2025: Entwurf im Innenausschuss; Start Begutachtung.
- Bis ca. 16. September 2025: Stellungnahmen möglich.
- Ende September 2025: Nationalratsbeschluss angestrebt.
- Ab Oktober 2025: Informationsaustausch & Abkühlphase treten in Kraft (Teil-Inkrafttreten).
- Q1/2026: Weitere Teile der Novelle werden wirksam (teils rückwirkend).
Kritische Punkte (Einordnung)
- Prozessqualität: Die zweiwöchige Begutachtungsfrist ist für ein „größtes Maßnahmenpaket seit 30 Jahren“ knapp; das erhöht das Risiko unbeabsichtigter Nebenwirkungen oder Vollzugsprobleme.
- Zielgenauigkeit: Maßnahmen wie Altersanhebung und Abkühlphase sind plausibel, aber kriminologische Evidenz zur isolierten Wirksamkeit sollte transparent gemacht werden. (Medienberichte betonen Parallelpfade der Beschaffung)
- Akzeptanz & Differenzierung: Politische Kommunikation betont Ausnahmen/Schonung für Jäger. Dies ist sachlich nachvollziehbar, aber aus Präventionssicht sollte die Risikologik (Verhalten statt Zugehörigkeit) zentral bleiben.

🚨 Checkliste: Was Sie jetzt konkret tun sollten
Für Unternehmer:innen & Sicherheitsdienste:
- Interne Waffenverwahrung & Compliance gegenprüfen (Tresore, Zugriffskontrollen, Dokumentation).
- Eignungs-/Psychotest-Prozesse beobachten und ggf. in Einarbeitung/HR-Protokolle integrieren.
- Risikoprüfungen bei Mitarbeitenden mit Waffenverantwortung dokumentieren und mit Datenschutz koordinieren.
- Schnittstellen zu Behörden (Meldewege, Fristen) vorbereiten – v. a. bei Dienstwaffen (Berufsdetektive, Personenschutz, Bewachungsgewerbe).
Für Sportschütz:innen:
- Mitgliedschaft, Schießnachweise, WBK/WP-Voraussetzungen und psychologische Eignung im Blick behalten.
- Übergangsfristen beachten; geplante Altersgrenze und „Abkühlphase“ einplanen.
Für Jäger:innen:
- Aktuell keine gravierenden Änderungen an der Jagdausübung angekündigt – dennoch Bescheide, Verwahrung und Registrierungen prüfen.
Für alle Berufswaffenträger:innen; Legalwaffenbesitzer:innen
- Registrierungs- und Meldefristen genau einhalten (Kat. C binnen sechs Wochen etc.).
- Wesentliche Teile künftig wie Waffen behandeln (Erwerb/Besitz/Lagerung/Sicherung/Überlassung – Dokumentationspflichten schon jetzt nachkommen).
Haben Fragen zur konkreten Umsetzung? Schreiben Sie uns, wir unterstützen Sie gerne: office@campus-security.group

✅ Abschließende Empfehlung
Bleiben Sie in der Begutachtungsphase aktiv (Stellungnahmen) und bereiten Sie organisatorisch vor, was bereits ab Oktober 2025 gelten soll (Informationsaustausch, Abkühlphase).
Für rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich eine interne Compliance-Checkliste mit Fokus auf Verwahrung, Meldefristen, Eignungsprüfungen und Dokumentation. Gerne können Sie hier auf unsere Expertise und unsere Rechtspartner zurückgreifen.
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Dr. Franz Wulz | CEO & Executive Management Analyst für Wirtschaftskriminalität Experte für präventive Sicherheitsstrategien und Führungskräfte-Compliance
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